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Baumwerk Siebert
Lescheider Weg 31

53773 Hennef

Tel.: 0157 83272853
 

Geschäftsführer: Adrian Siebert

HRB-Nr. xxxx, HRA-Nr. xxxx – Amtsgericht xxxx

 

# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
## Baumwerk Siebert – Handwerk für den Baum

### § 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma Baumwerk Siebert (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern in der jeweiligen Klausel keine Differenzierung vorgenommen wird.

### § 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Die Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen und stellt ein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten zustande.

### § 3 Leistungsumfang und Ausführung
1. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen (z. B. Baumpflege, Baumschnitt, Fällung, Seilklettertechnik) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik (insb. den aktuellen ZTV-Baumpflege) auszuführen.
3. Die Ausführung der Arbeiten ist witterungsabhängig. Vereinbarte Termine sind daher als Richtwerte zu verstehen. Bei ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B. Sturm, Starkregen, Frost, extreme Nässe), die eine sichere oder fachgerechte Durchführung gefährden, verschiebt sich der Ausführungstermin angemessen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.

### § 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer der freie und ungehinderte Zugang zum Arbeitsgelände (Grundstück, Baumstandort) ermöglicht wird.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf im Arbeitsbereich befindliche Gefahrenquellen, Hindernisse oder Besonderheiten hinzuweisen. Dazu gehören insbesondere:
  - Unterirdische Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)
  - Oberirdische Kabel und Versorgungsleitungen
  - Schächte, Zisternen, instabile Untergründe oder Hohlräume
  - Eventuelle Grenzstreitigkeiten oder Rechte Dritter bezüglich der betroffenen Bäume.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Fällgenehmigungen nach der örtlichen Baumschutzsatzung) rechtzeitig und vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorlage dieser Genehmigungen zu verlangen.
4. Entstehen Schäden oder Verzögerungen, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, trägt der Auftraggeber die hieraus resultierenden Mehrkosten.

### § 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Preisen (Festpreis oder Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand/Stundensatz). Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen oder längeren Projektlaufzeiten angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf bereits erbrachte Teilleistungen zu fordern.

### § 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Pflanzen oder Holzprodukte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.

### § 7 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Offensichtliche Mängel an den erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Rügepflichten.
2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

### § 8 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
4. Für Flurschäden (z. B. unvermeidbare Spuren im Rasen oder Untergrund durch den Einsatz von schweren Maschinen oder herabfallendes Geäst), die trotz fachgerechter und vorsichtiger Arbeitsweise entstehen, wird keine Haftung übernommen.

### § 9 Urheberrecht / Bildrechte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos und Videos von den Arbeiten und den Objekten zu Dokumentations- sowie zu eigenen Werbezwecken (z. B. Referenzen auf der Webseite oder Social Media) anzufertigen und zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Personenbezogene Daten oder Hausnummern werden dabei unkenntlich gemacht.

### § 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Text & Videos: Adrian Siebert

Konzeption und Programmierung

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